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RECHTLICHE INFORMATION

Auktionsbedingungen

Grundfassung 2026-10-08 · NEO Tools GmbH

§

Diese Bedingungen regeln Registrierung, Gebotsabgabe, Zuschlag, Zahlung und Abholung bei Rotorro-Auktionen. Sie ersetzen keine gesetzlich zwingenden Verbraucherrechte.

1. Veranstalter und Vertragspartner

Veranstalterin und Verkäuferin der ausdrücklich als Rotorro-Auktion gekennzeichneten Objekte ist die NEO Tools GmbH. Sie verkauft die Auktionsobjekte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Abweichende Angaben beim einzelnen Los gehen vor.

2. Registrierung und Bieterprüfung

Gebote dürfen nur über ein freigegebenes Konto abgegeben werden. Angaben zur Identität, Anschrift und Erreichbarkeit müssen vollständig und richtig sein. Rotorro darf geeignete Nachweise verlangen und Konten bei begründetem Missbrauchsverdacht sperren.

3. Losbeschreibung und Besichtigung

Beschreibungen, Maße, Baujahre, Betriebsstunden und Bilder werden nach bestem Wissen erstellt, ersetzen aber keine eigene Prüfung. Für jedes Auktionsobjekt wird ein Besichtigungstermin angeboten. Inbetriebnahme und Prüfung sind nur nach vorheriger Abstimmung und unter Beachtung der Sicherheitsanweisungen zulässig.

4. Gebot und Zuschlag

Ein bestätigtes Gebot ist verbindlich. Der Vertrag kommt erst mit dem elektronisch bestätigten Zuschlag zustande. Rotorro darf Lose vor dem Zuschlag zurückziehen, zusammenfassen oder eine Auktion bei technischen Störungen angemessen verlängern oder wiederholen. Automatische Maximalgebote werden serverseitig bis zum angegebenen Limit ausgeführt.

5. Preis und Gebühren

Zusätzlich zum Zuschlagspreis schuldet der Käufer die jeweils aktuell veröffentlichte Auktionsgebühr. Vor jeder Gebotsabgabe werden Maximalgebot, Auktionsgebühr, Steuern und möglicher Gesamtbetrag dargestellt. Maßgeblich ist die beim Gebot bestätigte Kostenübersicht.

Aktuelle Auktionsinformationen

Auktionsgebühr

  • € 1 bis € 5.999: 16 %, mindestens € 130
  • € 6.000 bis € 14.999: 14 %, mindestens € 950
  • € 15.000 bis € 77.999: 10 %
  • € 78.000 und darüber: 8 %

Steuer: Auf die Auktionsgebühr fallen 20 % Umsatzsteuer an. Die Umsatzsteuer auf den Zuschlag richtet sich nach dem jeweiligen Los.

Lieferung & Abholung: Besichtigung ist vor Gebotsabgabe möglich bzw. nach Losangabe empfohlen. Abholung erst nach bestätigtem Zahlungseingang innerhalb der beim Los genannten Frist. Verladung, Transport und Kosten trägt der Käufer, sofern beim Los nichts anderes angegeben ist.

Zahlungsmöglichkeiten: Derzeit per Banküberweisung. Nach bestätigtem Zahlungseingang wird der Abholcode freigegeben. Weitere Zahlungsarten werden nur angezeigt, wenn sie für die jeweilige Auktion aktiviert sind.

So funktioniert’s: Vor jedem verbindlichen Gebot werden Zuschlag, Gebühr, Steuer, Fristen und Abholbedingungen transparent angezeigt.

Hinweis: Es gelten die vor der verbindlichen Gebotsabgabe angezeigten Auktions- und Verkaufsbedingungen.

6. Zahlung, Rechnung und Eigentum

Nach dem Zuschlag erstellt die NEO Tools GmbH einen Rechnungsentwurf. Die Rechnung wird erst nach interner Prüfung freigegeben. Zahlung erfolgt grundsätzlich per Banküberweisung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist. Eigentum geht erst nach vollständiger Zahlung und Übergabe über.

7. Abholung, Gefahr und Verzug

Abholung ist nur zum vereinbarten Termin und gegen Abholcode zulässig. Demontage, Verladung und Transport erfolgen durch fachkundige Personen und auf Verantwortung des Käufers. Gesetzliche Haftungsregeln bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug kann nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückgetreten und Ersatz eines nachweisbaren Schadens verlangt werden.

8. Gewährleistung und Garantie

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Eine Verkürzung bei gebrauchten Waren gilt gegenüber Verbrauchern nur, wenn sie rechtlich zulässig und im Einzelnen ausgehandelt wurde. Eine ausdrücklich zugesagte Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung und beschränkt zwingende Gewährleistungsrechte nicht.

9. Rücktritt und öffentliche Versteigerung

Ob ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht, richtet sich nach der konkreten Durchführung und den zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Ein Ausschluss für öffentliche Versteigerungen wird nur angewendet, wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere wenn Verbrauchern die persönliche Teilnahme an der Versteigerung tatsächlich möglich ist. Ein Besichtigungstermin allein ersetzt diese Voraussetzung nicht.

10. Haftung und technische Verfügbarkeit

Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden wird nach den gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Zwingende Haftung bleibt unberührt. Bei technischen Störungen darf Rotorro Gebote zurückweisen, den Zuschlagszeitpunkt verlängern oder den betroffenen Vorgang nachvollziehbar wiederholen.

11. Datenschutz, Protokollierung und Schlussbestimmungen

Gebote, Kostenbestätigungen und die akzeptierte Bedingungsversion werden zu Nachweis- und Sicherheitszwecken protokolliert. Es gilt österreichisches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzbestimmungen. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Wichtiger HinweisDiese Fassung muss vor dem Produktivbetrieb durch eine in Österreich zugelassene Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt geprüft und an Geschäftsmodell, Gewerbeberechtigung und tatsächlichen Auktionsablauf angepasst werden.
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